Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2018


Bitte lese diese Bedingungen aufmerksam durch, bevor du deine Teilnahme am 45. Kongress Stottern & Selbsthilfe in Köln (4. - 7.10.2018) buchst. Mit deiner Buchung erklärst du dein Einverständnis, an diese Bedingungen gebunden zu sein.

1. Anmeldung, Zahlung und Zimmerreservierung
a) Die Anmeldung ist ausschließlich möglich erfolgt per Online-Formular über die Webseite www.stottern-der-kongress.de.   Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Buchungseingang. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens zehn Tage nach Eingang der Anmeldung behalten wir uns das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren.
b) Wird die Teilnahmemöglichkeit für “bereits angenommene Bewerber der Aktion 45 für 45” ausgewählt, ohne dass eine schriftliche Zusage des Kongress-Teams vorliegt, wird die Anmeldung als gegenstandslos betrachtet und aus dem System gelöscht. Bewerbungen, die nach der angegebenen Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
c) Ermäßigungsnachweis: Wird eine ermäßigte Teilnahme gebucht, muss ein Ermäßigungsnachweises unaufgefordert innerhalb von zehn Tagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt werden. Andernfalls behalten wir uns vor, den Regelbeitrag zu fordern.
d) Die Zimmer-Reservierungen sind vorbehaltlich der konkreten Zimmerverfügbarkeit: Auch wenn die Online-Anmeldung bereits die verfügbaren Zimmer berücksichtigt, kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die gebuchte Zimmer-Kategorie nicht mehr verfügbar ist.

2. Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmer unverzüglich unterrichtet und die Teilnahmegebühr, bei vorab Zahlung, ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Stornierung
Bis zum 30.06.2018 ist eine Stornierung der Buchung kostenfrei möglich. Ab dem 01.07.2018 wird eine Stornierung der Buchung mit 100% des Teilnahmebeitrages berechnet. Kann der Platz jedoch noch anderweitig vergeben werden, wird der Betrag komplett zurückerstattet.

4. Sicherheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Jeder Teilnehmer übernimmt die Verantwortung für sein Handeln und seine Erfolge bzw. Misserfolge selbst.

5. Haftung
Der Verein haftet nicht für entstandene Schäden, Diebstähle oder dergleichen, die auf den Veranstaltungen eintreten, soweit es sich um einen Fall der einfachen Fahrlässigkeit seitens des Vereins handelt.

6. Datenschutz und Recht am eigenen Bild
a) Der Teilnehmer willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, ggf. an die anderen Teilnehmer weitergeleitet und zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und Mitgliedergewinnung von der Stotterer Selbsthilfe Köln e.V. sowie der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. genutzt werden. Andernfalls teilt der Teilnehmer unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit, dass er nicht einverstanden ist.
b) Der Kongress wird per Fotokamera dokumentiert und ggf. werden Bilder dieser Veranstaltungen in den Vereinsmedien der Stotterer-Selbsthilfe veröffentlicht - falls dies nicht erwünscht ist muss der Teilnehmer den Veranstalter vorab unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. darüber in Kenntnis setzen. Die Aufstellung bei einem Gruppenfoto wird automatisch als Einwilligung zur Freigabe gewertet. 
c) Erstmalig wird für den Kongress ein WhatsApp-Service angeboten, der tagesaktuell die wichtigsten Informationen zum Kongress-Besuch liefert. Die vom Teilnehmer hierfür angegebene Mobilnummer wird nur für den WhatsApp-Service verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Nachricht “Abmeldung” an den WhatsApp-Service von diesem abzumelden. Die Mobilnummer wird dann gelöscht.

7. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln.